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Gesetzliche Grundlage!
Im § 4a bis § 4c des Führerscheingesetzes wurden die allgemeinen Bestimmungen über die Mehrphasen-Ausbildung (MPA) für die Klassen A und B eingeführt.
In der dazugehörenden Verordnung (FSG-DV) wurden unter anderem die näheren Bestimmungen
über die Inhalte der Perfektionsfahrten und des Fahrsicherheitstrainings festgelegt.
 
Warum MPA?
. Positive Erfahrungen mit bereits vorhandenen, ähnlichen Ausbildungsformen
. Professionelles Feedback in der gefährlichsten Zeit der Fahranfänger
. Besserer Zugang zur persönlichen Einstellung junger Fahrer
. Trainieren von schwierigen Fahrsituationen erst nach einiger Routine sinnvoll
. Zusätzliche Blick- und Gefahrentraining
 
Für wen gilt die MPA?
Bewerber einer Lenkberechtigung für die Klassen A (Motorrad) oder B (Kraftwagen bis 3,5 t)
haben die Mehrphasenausbildung zu absolvieren, wenn sie ihren Führerscheinantrag nach dem 01.01.2003 bei der Behörde eingereicht haben.
 
Umfang der Ausbildung:
 
KlasseB
a) Grundausbildung
     32 Lektionen theoretische Ausbildung - theoretische Computerprüfung
     13 Lektionen praktische Ausbildung - praktische Prüfung
 
Spätestens 3 Monaten nach Ausstellungsdatum des Führerscheins
b) 1. Perfektionsfahrt - 2 Lektionen, mindestens 1 Einheit fahren
 
Nach 3-9 Monaten
c) Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischen Gruppengespräch
     6 Lektionen Fahrsicherheitstraining - 2 Lektionen Verkehrspsychologie
 
Nach 9-12 Monaten
d) 2. Perfektionsfahrt - 2 Lektionen, mindestens 1 Einheit fahren
 
Klasse A (Ergänzung zu einer bestehenden Klasse)
a) Grundausbildung
    8 Lektionen theoretische Ausbildung - theoretische Computerprüfung
    12 Lektionen praktische Ausbildung - praktische Prüfung
 
b) Nach 3-9 Monaten nach Ausstellungsdatum des Führerscheins
    6 Lektionen Fahrsicherheitstraining - 2 Lektionen Verkehrspsychologie ( 1 Lektion = 50 Min.)
 
Zeitplan der MPA:
Wird eines oder mehrere Module nicht absolviert, wird nach einer zusätzlichen Frist von 4 Monaen ein Entzugsverfahren eingeleitet und nach weiteren 4 Monaten die Lenkberechtigung wieder entzogen.
 
 
 
 
 
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