Gesetzliche Grundlage!
Im § 4a bis § 4c des Führerscheingesetzes wurden die allgemeinen Bestimmungen über die Mehrphasen-Ausbildung (MPA) für die Klassen A und B eingeführt.
In der dazugehörenden Verordnung (FSG-DV) wurden unter anderem die näheren Bestimmungen
über die Inhalte der Perfektionsfahrten und des Fahrsicherheitstrainings festgelegt.
Warum MPA?
. Positive Erfahrungen mit bereits vorhandenen, ähnlichen Ausbildungsformen
. Professionelles Feedback in der gefährlichsten Zeit der Fahranfänger
. Besserer Zugang zur persönlichen Einstellung junger Fahrer
. Trainieren von schwierigen Fahrsituationen erst nach einiger Routine sinnvoll
. Zusätzliche Blick- und Gefahrentraining
Für wen gilt die MPA?
Bewerber einer Lenkberechtigung für die Klassen A (Motorrad) oder B (Kraftwagen bis 3,5 t)
haben die Mehrphasenausbildung zu absolvieren, wenn sie ihren Führerscheinantrag nach dem 01.01.2003 bei der Behörde eingereicht haben.
Umfang der Ausbildung:
KlasseB
a) Grundausbildung
32 Lektionen theoretische Ausbildung - theoretische Computerprüfung
13 Lektionen praktische Ausbildung - praktische Prüfung
Spätestens 3 Monaten nach Ausstellungsdatum des Führerscheins
b) 1. Perfektionsfahrt - 2 Lektionen, mindestens 1 Einheit fahren
Nach 3-9 Monaten
c) Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischen Gruppengespräch
6 Lektionen Fahrsicherheitstraining - 2 Lektionen Verkehrspsychologie
Nach 9-12 Monaten
d) 2. Perfektionsfahrt - 2 Lektionen, mindestens 1 Einheit fahren
Klasse A (Ergänzung zu einer bestehenden Klasse)
a) Grundausbildung
8 Lektionen theoretische Ausbildung - theoretische Computerprüfung
12 Lektionen praktische Ausbildung - praktische Prüfung
b) Nach 3-9 Monaten nach Ausstellungsdatum des Führerscheins
6 Lektionen Fahrsicherheitstraining - 2 Lektionen Verkehrspsychologie ( 1 Lektion = 50 Min.)
Zeitplan der MPA:
Wird eines oder mehrere Module nicht absolviert, wird nach einer zusätzlichen Frist von 4 Monaen ein Entzugsverfahren eingeleitet und nach weiteren 4 Monaten die Lenkberechtigung wieder entzogen.