L17 Vorgezogene Ausbildung für die
Klasse B
. Der Bewerber muß das 16. Lebensjahr vollendet haben.
. Anmeldung in der Fahrschule zur vorgezogenen Ausbildung.
Namhaftmachung von 1 oder 2 Begleitern, die den Bewerber unentgeltlich begleiten.
Voraussetzung für die Begleiter:
- Mindestens 7 Jahre im Besitz der Klasse B
- Nachweis während der letzten 3 Jahre vor Antragstellung Fahrzeuge der Klasse B gelenkt
zu haben
- Besonderes Nahverhältnis zum Bewerber
- Kein schwerer Verstoß gegen Vorschriften der StVO oder des KFG innerhalb der letzten 3 Jahre
vor der Antragstellung
. Ausbildung in der Fahrschule
28 Theoriestunden und 12 Fahrstunden
1 Einführungsstunde mit Begleiter(n)
. Ausbildungsfahrten
Begleiter und Bewerber führen Ausbildungsfahrten durch. Jede Fahrt muß im
Fahrtenprotokoll
wahrheitsgetreu vermerkt werden.
- Die Ausbildungsfahrten müssen jeweils einen Zeitraum von mindestens 2 Wochen umfassen
- Besondere Kennzeichnung des Ausbildungsfahrzeuges vorne und hinten (erhältlich in der
Fahrschule)
- Einhalten des Alkoholverbots durch Bewerber und Begleiter; max. 0,1%o bzw. 0,05 mg/l Alkohol
in der Atemluft
- Es darf nur in Österreich gefahren werden
1. Begleitende Schulung nach 1000 Kilometern (mit allen Begleitern)
1 Fahrstunde und 1 Stunde individuelles Gespräch mit speziell ausgebildetem Fahrlehrer(In)
über Erkentnisse der Ausbildungsfahrt und Besprechung des Thema "Geschwindigkeit und
Blicktechnik"
2. Begleitende Schulung nach 2000 Kilometern (mit allen Begleitern)
1 Fahrstunde und 1 Stunde individuelles Gespräch mit speziell ausgebildetem Fahrlehrer(In)
über Erkentnisse der Ausbildungsfahrt und Besprechung des Thema "Patnerkunde und
Gefahrenlehre"
3. Perfektionsschulung nach 3000 Kilometern
9 Unterrichtseinheiten in der Fahrschule
4 Fahrstunden mit dem Schulfahrzeug der Fahrschule
. Theoretische Prüfung
Nach Absolvierung sämtlicher Einheiten und frühestens mit Vollendung des 17. Lebensjahres
.Vorgezogene Lenkerberechtigung (17 bis 18 Jahre)
- Spezielle Kennzeichnung des Fahrzeuges
- Einhalten des Alkoholverbots durch Bewerber
- Mit L17-Schein darf auch in Deutschland, Dänemark, England und Nordirland gefahren werden.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres gilt die vorgezogene Lenkerberechtigung automatisch als eine
normale Lenkerberechtigung der Klasse B. Die Probezeit gilt bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres.